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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die staatliche Förderbank, die unter anderem den Neubau von energieeffizienten Häusern fördert, wenn diese bestimmte Auflagen erfüllen.
Für die KfW-Förderung wurde die Klassifierung von Energie sparenden Häusern entwickelt. Die KfW hat den Begriff KfW-Effizienzhaus eingeführt und mehrere Stufen festgelegt, die zeigen, wieviel Energie das Haus im Vergleich zu einem Standardhaus einspart. Die unterschiedlichen Effizienzhausklassen und wie Schäfer Fertighaus die Anforderungen erfüllt, haben wir in einem Beitrag auf unserer Internetseite ausführlich erklärt.
Jedes von Schäfer Fertighaus erbaute Haus ab der Ausbaustufe technikfertig ist optimal auf die Förderungsangebote der KfW vorbereitet. Unsere Häuser sind mit den neu entwickelten Außenwänden ECOTHERM PLUS und ECOTHERM NEO, moderne dreifach Verglasung und hocheffizienten Heiz- und Energiesystemen passgenau auf die Förderbedingungen für die Effizienzhausklassen 55 und 40 abgestimmt. Um die höchste Effizienzhausklasse, das KfW Effizienzhaus 40 plus zu erreichen, muss das Haus zusätzlich mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher ausgerüstet werden.
Die Förderung aus dem KfW-Wohnprogramm 153 bietet für Bauherren gleich mehrere Vorteile. Wer beim Neubau seines Hauses auf einen geringen Energieverbrauch und auf CO2-Vermeidung achtet, soll vom Staat besonders belohnt werden.
Die maximale Höhe des KfW-Darlehens beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss orientiert sich an der Effizienzhausklasse. Unter Tilgungszuschuss versteht man den Betrag, den man von der Kreditsumme nicht zurückzahlen muss.
Beim KfW-Effizienzhaus 55 beträgt der Tilgungszuschuss 18.000 Euro. Beim KfW-Effizienzhaus 40 beträgt der Tilgungszuschuss 24.000 Euro und bei der höchsten Förderungsstufe, dem KfW Effizienzhaus 40 Plus, sind es 30.000 Euro.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Bauherren noch eine weitere Förderungsmöglichkeit: Mit dem Wohneigentumsprogramm 124 werden selbstgenutzte Eigenheime mit einem Darlehen bis zu 100.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 % (Stand: Juni 2020) gefördert.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm können Sie mit anderen Förderprodukten der KfW kombinieren – und damit mehr Fördergelder erhalten.
Familien mit Kindern können das Baukindergeld noch bis 31. März 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Rückwirkend ab Januar 2018 gibt es für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro brutto pro Jahr mit einem Kind und zusätzlich 15.000 Euro pro weiterem Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind jährlich, wenn sie bauen oder eine Wohnung kaufen.Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.Nach dem Einzug können Baufamilien innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung am neuen Wohnsitz das Baukindergeld beantragen. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung oder des gemieteten Hauses), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.
Im Rahmen der Eigenheimförderung kann auch das Zuschussprogramm Baubegleitung 431 noch zusätzlich genutzt werden.
Weitere 4.000 Euro Förderung gibt es, wenn das Bauprojekt durch einen Experten für Energieeffizienz begleitet wird. Der Zuschuss 431 übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung.