Ihr Schäfer Fertighaus erfüllt die Voraussetzung für zahlreiche Fördermittel

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die staatliche Förderbank, die unter anderem den Neubau von klimafreundlichen Häusern fördert, wenn diese bestimmte Auflagen erfüllen.

Für die Hausbauförderung wurde die Klassifierung von Energie sparenden Häusern entwickelt. Die KfW hat dazu jetzt den Begriff Klimafreundliches Wohngebäude eingeführt und zwei Stufen festgelegt, die über die mögliche Förderungshöhe entscheiden. Die unterschiedlichen Förderungsstufen und wie Schäfer Fertighaus die Anforderungen erfüllt, erklären wir Ihnen gerne ausführlich in einem Beratungsgespräch. Zum 1. März 2023 wurde die KfW-Förderung wieder gestartet.

Ein Fertighaus von Schäfer Fertighaus ist für alle Fördermöglichkeiten vorbereitet

Jedes von Schäfer Fertighaus erbaute Haus ab der Ausbaustufe technikfertig ist optimal auf die Förderungsangebote der KfW vorbereitet. Unsere Häuser sind mit den neu entwickelten Außenwänden ECOTHERM PLUS und ECOTHERM NEO,  moderner dreifach Verglasung und hocheffizienten Heiz- und Energiesystemen passgenau auf die Förderbedingungen für das Klimafreundliche Wohngebäude abgestimmt. Um die höchste Förderstufe, das Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifikat, zu erreichen, muss das Haus zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen..

Die aktuellen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau:

Die KfW-Förderung für das Klimafreundliche Wohngebäude:

Die Bundesförderung für klimafreundlichen Neubau bietet Bauherren einen zinsgünstigen Wohngebäude-Kredit. Damit werden neu gebaute Klimafreundliche Wohngebäude mit einem Darlehen bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit zu einem Zinssatz von 0,01 % bis 0,90 % je nach Laufzeit (Stand: 8. März 2023) gefördert.

Die maximale Höhe des Darlehens beträgt beim Effizienzhaus 40 jetzt 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Es werden 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich. Die Laufzeit des Kredites kann zwischen vier und 35 Jahren gewählt werden.

Bei einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren beträgt der Zinssatz 0,01%
Bei einer Laufzeit von elf bis 25 Jahren beträgt der Zinssatz 0,7%
Bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahren beträgt der Zinssatz 0,9%

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre. Die Zinsbindung ist auf 10 Jahre begrenzt. Je nach Kreditlaufzeit bietet die KfW eine unterschiedlich lange tilgungsfreie Anlaufzeit, in der nur die Zinsen für das Darlehen zu zahlen sind.

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Die KfW-Förderung für das Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifikat:

Die Bundesförderung für klimafreundlichen Neubau bietet Bauherren einen zinsgünstigen Wohngebäude-Kredit. Damit werden neu gebaute Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifikat mit einem Darlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zu einem Zinssatz von 0,01 % bis 0,90 % je nach Laufzeit (Stand: 8. März 2023) gefördert.

Die maximale Höhe des Darlehens beträgt beim Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Es werden 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.Die Laufzeit des Kredites kann zwischen vier und 35 Jahren gewählt werden.

Bei einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren beträgt der Zinssatz 0,01%
Bei einer Laufzeit von elf bis 25 Jahren beträgt der Zinssatz 0,7%
Bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahren beträgt der Zinssatz 0,9%

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre. Die Zinsbindung ist auf 10 Jahre begrenzt. Je nach Kreditlaufzeit bietet die KfW eine unterschiedlich lange tilgungsfreie Anlaufzeit, in der nur die Zinsen für das Darlehen zu zahlen sind.

Die neue Förderung Klimafreundlicher Neubau im Überblick (Stand März 2023):

  • Wohngebäude-Kredit: bis zu 100.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit
  • Wohngebäude-Kredit: bis zu 150.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit.

(Stand vom 8. März 2023 – alle Angaben ohne Gewähr.)

Wichtig für die Förderung:

"Den Förderungsantrag muss man vor Vertragsunterzeichnung stellen. Hierzu spricht man schon bei der Hausplanung mit dem Finanzierer (oder der Hausbank) und mit den Bauberaterinnen und Bauberatern von Schäfer Fertighaus. Sie haben die Erfahrung mit den Förderanträgen und geben diese gerne an die Bauherren weiter. Wir veranstalten regelmäßig Hausbau-Beratungstage in unseren Musterhäusern, bei denen wir auch über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren."
Wilfried Bolz
Wilfried Bolz
Geschäftsleitung Vertrieb und Marketing