Höhere Förderung durch die neue BEG-Hausbauförderung ab 1. Juli 2021

Höhere Förderung durch die neue BEG-Hausbauförderung ab 1. Juli 2021

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Seit dem 1. Januar 2021 ersetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherigen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Ziel der Weiterentwicklung der Förderprogramme für den Hausbau ist ein vereinfachter Prozess der Beantragung und ein stärkerer Anreiz für die Bauherren zum nachhaltigen Bauen und Modernisieren. Besonders gut gefördert wird das KfW-Effizienzhaus 40 plus, weil diese Energieeffizenzstufe die Klimaziele der Bundesregierung am deutlichsten unterstützt.

Die neue BEG-Hausbauförderung kann ab 1. Juli beantragt werden. Für Bauinteressenten, die sich für ein KfW-Effizienzhaus Plus entscheiden, erhöht sich die maximale Fördersumme von jetzt 30.000 Euro auf 37.500 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Förderkredit wurde beim KfW-Effizienzhaus 40 plus von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöht.

Neu ist auch, dass die Bauherren zwischen einem Bauzuschuss und einem Tilgungszuschuss wählen können.Das entkoppelt die Förderung des Neubaus energieeffizienter Häuser von der Beantragung eines Kredites bei der KfW. Wer keinen Kredit bei der KfW beantragt, kann dann einfach den Bauzuschuss beantragen.

Für die Baubegleitung beim Bau eines Hauses, das eine förderungswürdige Effizienzhaus-Klassifizierung erreicht, wurde der Förderbetrag angepasst. Jetzt können bis zu 10.000 Euro gefördert werden, die Fördersumme (50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten) wurde auf bis zu 5.000 Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 25 Prozent zu den bisherigen Förderungen für die Baubegleitung.

Änderungen in der Hausbauförderung
Eine ganz entscheidende Änderung bei der neuen BEG-Förderung ist, dass der Förderantrag vor der Unterschrift unter den Vertrag mit uns gestellt werden muss.
Wilfried Bolz
Wilfried Bolz
Geschäftsleitung Marketing und Vertrieb

Fragen und Antworten zur neuen BEG-Förderung für den Hausbau

Das Effizienzhaus 40 plus wird vom Staat stärker gefördert. Der Höchstbetrag für den Förderkredit wurde auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöht. Für ein Haus mit zwei Wohneinheiten können somit nun 300.000 Euro Förderkredit beantragt werden.

Schäfer Fertighaus bietet optional alle Häuser im höchsten Effizienzhaus-Standard KfW 40 plus an. Mit unserer ECOTHERM-Hauswand, den aktuellen Heizsystemen, Photovoltaik mit Speicher und der Smart Home-Lösung myGEKKO sichern Sie sich die beste Förderung.

Der Tilgungszuschuss des Förderkredites bleibt prozentual gleich, steigt aber beim KfW-Effizienzhaus 40 plus wegen der höheren möglichen Kreditsumme auf maximal 37.500 Euro.

Wer keinen Förderkredit beanspruchen möchte, kann den Tilgungszuschuss nun als Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragen.

Die Baubegleitung beim Neubau eines Effizienzhauses wird jetzt mit maximal 5.000 Euro gefördert.

 

Ein großer Vorteil der BEG-Hausbauförderung ist die leichtere Beantragung von Fördermitteln, wenn das  zu bauende Haus über zwei oder drei Wohneinheiten verfügt. Hier reicht jetzt ein Antrag.

Schäfer Fertighaus berät Bauinteressenten gern zu der doppelten Hausbauförderung, die mit zwei Wohneinheiten erreicht werden kann. Wir bieten Häuser mit Einliegerwohnungen und Zwei- und Dreifamilienhäuser und entwickeln mit Ihnen zusammen ihre individuelle Lösung.

Für alle neuen Fördermaßnahmen gilt, dass diese bereits vor Vertragsunterzeichnung beantragt werden müssen. Gerne helfen Ihnen unsere Finanzierungs- und Bauberater bei den Formalitäten.

Wenn Sie ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus mit uns bauen, das als KfW-Effizienzhaus 40 plus eingestuft wird, können Sie inklusive der Förderung zur Baubegleitung insgesamt 80.000 Euro an Förderung erhalten.

Nein, es gibt keine Verpflichtung, ein KfW-Effizienzhaus 40 plus zu bauen. Der Staat möchte mit der erhöhten Förderung nur mehr Bauherren ermutigen, die höchste Effizienzhaus-Klasse zu bauen. Im Hinblick auf die verschärften Klimaziele wird versucht, die zusätzlichen Kosten für Photovoltaik und Stromspeicher mit einer höheren Förderung abzufedern.

Die Förderung der Baubegleitung können Sie direkt mit dem Antrag für den Kredit oder den Zuschuss beantragen.

Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 Prozent als Tilgungszuschuss.

Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.

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