Baukindergeld wird nur bis zum 31. März 2021 verlängert: Wer jetzt baut, schafft die Fristen für die Förderung

Baukindergeld wird nur bis zum 31. März 2021 verlängert: Wer jetzt baut, schafft die Fristen für die Förderung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für das Baukindergeld nur um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland.

Der Grund für die Verlängerung der Baukindergeld-Förderung liegt in den Einschränkungen durch die Coronapandemie.  Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, müssen bestimmte Fristen einhalten, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dadurch wurden rund 5,5 Milliarden Euro abgerufen.

Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.

Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021, liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie – online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Die Verlängerung des Baukindergeldes um drei Monate begrüßen wir sehr, würden uns aber wünschen, dass diese wertvolle Unterstützung für Baufamilien mit Kindern und mittleren Einkommen noch länger gilt. Das eigene Haus ist bei steigenden Mieten die beste Altersvorsorge und durch die Coronapandemie wollen viele Menschen ihr eigenes Haus mit Garten, das durch das Baukindergeld und die gestiegende KfW-Förderung jetzt noch attraktiver und bezahlbarer geworden ist, sagt Wilfried Bolz, Geschäftsleitung Vertrieb und Marketing bei Schäfer Fertighaus.

Gerne beraten wir Sie zu allen aktuellen Fördermöglichkeiten für den Bau Ihres Hauses mit Schäfer Fertighaus. Der erste Schritt zur Förderung ist Ihre Kontaktaufnahme über diesen Link. Wir melden uns dann bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Ihre Fragen rund um das Bauen mit uns zu beantworten.

 

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